Letzte Aktualisierung: Januar 2025
Krankenkassen und Landratsamt beteiligen sich an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung eines Behinderten oder Pflegebedürftigen. Oder nutzen Sie die günstigen KFW Darlehn und Zuschüsse.
Vorausgesetzt:
dadurch wird | - die häusliche Pflege erst ermöglicht - die häusliche Pflege im erheblichen Maß erleichtet - eine selbständige Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederhergestellt |
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Wichtig!
Die Leistungen vor Realisierung der geplanten Umbaumaßnahmen zu beantragen,
da die Beweisschwierigkeit bei nachträglicher Prüfung zur Notwendigkeit der Maßnahme,
zu Lasten des Versicherten geht!
Erkundigen Sie sich noch heute bei Ihrer Krankenkasse!